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Besondere Geschäftsbedingungen:
Der Auftraggeber hat dem Bevollmächtigten, in der Folge kurz BV genannt, alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen so rechtzeitig vorzulegen, dass der BV eine angemessene Bearbeitungszeit, mindestens drei Werktage zur Verfügung steht. Die Übergabe von Unterlagen gilt jedenfalls als Auftragserteilung.
Der Auftraggeber erteilt bereits hiermit seine Zustimmung, dass der BV berechtigt ist, nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist für alle im Rahmen des Auftragsverhältnisses erhaltenen und/oder erstellten Unterlagen, sowie sämtliche noch bei ihm befindlichen Unterlagen ohne weitere Rückfrage bzw. ohne Ankündigung zu vernichten. Wird das Vollmachtverhältnis vor Ablauf dieser Frist gekündigt, besteht für die BV keinerlei Verpflichtung zur Aufbewahrung von erhaltenen und/oder erstellten Unterlagen.
Für telefonisch erteilte Auskünfte besteht keine Haftung. Der BV haftet nur für vorsätzliche und grob fahrlässig verschuldete Verletzung der übernommenen Pflichten. Für diesen Fall erklärt sich der Vollmachtgeber ausdrücklich damit einverstanden, dass die Ersatzpflicht für den entstandenen Schaden inklusive indirekter Schäden sowie Folgekosten durch den BV der Höhe nach insoweit beschränkt ist, als sie in der vom BV abgeschlossenen Berufshaftpflichtversicherung Deckung findet. Ansprüche aus dem Titel Gewährleistung oder Schadenersatz müssen binnen sechs Monaten ab Kenntnis des Schadens, längstens binnen 36 Monaten ab dem schadensbegründenden Ereignis, gerichtlich geltend gemacht werden. Der BV übernimmt keine rechtlichen und juristischen Handlungen für den Auftraggeber gegenüber den österreichischen Behörden. Bei gerichtlichen Verfahren des Auftraggebers, bei denen die gegnerische Partei eine österreichische Behörde ist, erklärt sich der BV bereit, einem vom Auftraggeber beauftragten juristischen Vertreter, Auskünfte zu erteilen.
Allenfalls in E-Mails enthaltenen fachliche Äußerungen werden mündlichen Erklärungen gleichgestellt; folglich wird für nicht schriftlich bestätigte E-Mails von Mitarbeitern des BV keine Haftung übernommen. Der BV übernimmt auch kein Risiko und keine Gewähr für den fristgerechten, richtigen und vollständigen Empfang von Nachrichten, Daten und Informationen via E-Mail oder Fax; dies gilt sowohl für einlaufende als auch für abzusendende E-Mails oder Faxe. Insbesondere hat die Versendung von E-Mails oder Faxe an den BV keine termin- oder fristbewahrende bzw. auslösende Wirkung. Wünscht der Auftraggeber eine Verschlüsselung von übersendeten Datensätzen, ist dies mit dem BV im Einzelfall ausdrücklich schriftlich zu vereinbaren, wobei die Mehrkosten vom Auftraggeber zu tragen sind.
Der BV ist berechtigt, allgemeine und aktuelle Informationen im Zusammenhang mit dem LSD-BG in der von der BV gestalteten Homepage im Internet einzustellen; folglich ist die BV nicht verpflichtet, den Auftraggeber über die aktuellen Informationen oder Gesetzesänderungen des LSD-BG gesondert mündlich, telefonisch oder schriftlich zu informieren. Aus dem Nichtzugriff auf die im Internet zur Verfügung gestellten Informationen kann der Klient weder einen direkten noch indirekten Schaden ableiten oder geltend machen. Die Übermittlung von Informationen mittels Fax, E-Mail, etc. erfolgt über Wunsch des Auftraggebers, der hierfür auch das ausschließliche Risiko trägt. Da Übertragungsfehler usw. unterlaufen können, wird jegliche Haftung für daraus entstehende Schäden ausgeschlossen.
Weiters übernimmt der BV keinerlei Verantwortung für Änderungen oder Ergänzungen zu übersandten Dokumenten durch Dritte oder den Auftraggeber, denen der BV nicht ausdrücklich zugestimmt hat.
Der Auftrag zur Beratung und Vertretung iSd LSD-BG kann unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist vom Auftraggeber jeweils zum Ende eines jeden Kalendermonats, vom BV unter Einhaltung einer einmonatigen Kündigungsfrist zum Ende eines jeden Kalendermonats gekündigt werden. Die Kündigungsfrist gilt nicht, wenn der Auftraggeber mit einer offenen Honorarnote mehr als einen Monat säumig ist.
Bei Zahlungsverzug verpflichtet sich der Auftraggeber zur Bezahlung angemessener Mahnspesen und der Inkassogebühr eines Inkassobüros.
Es ist vereinbart, dass bei Vereinbarung eines Zeithonorars, die vom BV geführten Zeitaufzeichnungen der Honorarberechnung zugrunde zu legen sind, es sei denn, der Auftraggeber beweist, dass diese Arbeitszeit nicht aufgewendet worden ist.
Honoraransprüche sind sofort nach Erhalt der Honorarnote fällig. Dabei können Gegenforderungen ohne ausdrückliche Zustimmung des BV nicht aufgerechnet werden. Bei Zahlungsverzug gelten 1% Verzugszinsen pro angefangenem Monat (excl. USt) als vereinbart.
Gewährte Honorarermäßigung(en) oder Pauschalierung(en) geben keinen Rechtsanspruch auf Weitergewährung dieser Ermäßigung bzw. Pauschalierung. Honorarvorschläge sind nur in Schriftform verbindlich. Anderslautende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.